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BGH, 05.07.2022 - 2 StR 106/22 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 64 StGB
Strafzumessung (Freiheitsstrafe: Erstverbüßer, berufstätig, drohender Widerruf der Bewährungsstrafe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigen der Strafempfindlichkeit eines Erstverbüßers bei der Strafzumessung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Berücksichtigen der Strafempfindlichkeit eines Erstverbüßers bei der Strafzumessung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 01.12.2021 - 4 KLs 910 Js 31284/21
- BGH, 05.07.2022 - 2 StR 106/22
Papierfundstellen
- StV 2023, 226
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20
Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 106/22
Das Landgericht hat bei der Strafzumessung nicht erkennbar berücksichtigt, dass der berufstätige Angeklagte als Erstverbüßer besonders strafempfindlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04, BeckRS 2005, 2848;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 719), zumal ihm der Widerruf der Bewährungsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 30. Oktober 2020 droht (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20). - BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04
Strafmaß am Rand des Strafrahmens (Begründungsanforderungen; Urteilsgründe; …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 106/22
Das Landgericht hat bei der Strafzumessung nicht erkennbar berücksichtigt, dass der berufstätige Angeklagte als Erstverbüßer besonders strafempfindlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04, BeckRS 2005, 2848;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 719), zumal ihm der Widerruf der Bewährungsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 30. Oktober 2020 droht (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20). - BGH, 28.07.2020 - 2 StR 210/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Intervalle der Abstinenz)
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 106/22
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 StR 210/20, StV 2021, 361).